
Für Fahrten mit dem privaten Pkw, die ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers durchführt, können 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Da diese Pauschale im öffentlichen Dienst auf 35 Cent heraufgesetzt wurde, ist nun Verfassungsbeschwerde wegen Ungleichbehandlung eingereicht worden. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten!
Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über die Wiedereinführung der Absetzbarkeit von Arbeitszimmern in der privaten Wohnung. Wird z. B. ein Raum in einer Privatwohnung für berufliche Zwecke genutzt, können die darauf entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können jedoch die Aufwendungen in der Regel nur bis zu einer Höhe von 1.250 Euro jährlich berücksichtigt werden. Ein unbeschränkter Abzug ist lediglich dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
Ein häusliches Arbeitszimmer wird allerdings von vornherein nur dann als steuerlich relevant betrachtet, wenn es ausreichend von dem übrigen privaten Wohnbereich abgetrennt ist. Der Raum muss nach Auffassung der Finanzverwaltung (nahezu) ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden; eine nur untergeordneteprivate Mitbenutzung, das heißt von weniger als 10 Prozent, ist unschädlich.
Demgegenüber hat ein Finanzgericht jetzt entschieden, dass – gemäß der neuen Rechtsprechung zu den gemischten Aufwendungen – auch bei einem Arbeitszimmer, das nicht unwesentlich privat genutzt wird, eine Aufteilung in einen beruflichen und einen privaten Teil vorzunehmen ist. Im Streitfall wurde ein wie ein Wohnzimmer ausgestalteter Raum auch für Büroarbeiten und Besprechungen genutzt. Das Finanzgericht hielt eine hälftige Aufteilung der Kosten für sachgerecht. Im Urteilsfall konnten somit 50 % der Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro berücksichtigt werden. Bisher ist es jedoch unsicher, ob diese Rechtsprechung Bestand haben wird.
Seit die Bundesländer die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen können, kommt Bewegung nach Oben in die Steuersätze. Mittlerweile haben die meisten Länder einen höheren als den grundsätzlich in Betracht kommenden Steuersatz von 3,5 % eingeführt.
Die Grunderwerbsteuersätze im Überblick

August 2011
> Verfassungswidrige Pauschale?
Juli 2011
> Auslandssprachkurse absetzbar
> Heimunterbringung abzugsfähig
Mai 2011
> Speisen: Umsatzsteuer einfacher?
April 2011
März 2011
> Anerkennung von Krankheitskosten
> Werbekosten bei Pkw-Überlassung
Ältere Beiträge
> Zum Jahresende: Inventurpflicht
> Neuregelung für Arbeitszimmer
> Neue Aufbewahrungspflichten
> Teuerung: Beträge steigen
> Elektronische Lohnsteuerkarte
> Neubewertung von Grundvermögen
> Zinsen und Einkommensteuer
> Handwerkerleistungen
> Innergemeinschaftliche Geschäfte
> Jahressteuergesetz 2010
> Fallstrick bei Sozialversicherung
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Berlin |
4,5 % |
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Hamburg |
4,5 % |
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Sachsen-Anhalt |
4,5 % |
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Brandenburg |
5,0 % |
seit 01.01.2011 |
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Bremen |
4,5 % |
seit 01.01.2011 |
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Niedersachsen |
4,5 % |
seit 01.01.2011 |
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Saarland |
4,0 % |
seit 01.01.2011 |
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Thüringen |
5,0 % |
seit 01.04.2011 |
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Schleswig-Holstein |
5,0 % |
ab 01.01.2012 |
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Virginia Fermanian
Steuerberaterin
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