
Im Rahmen der Außenprüfung, auch Betriebsprüfung genannt, erfolgt durch die Finanzbehörde eine komplette Überprüfung der steuerlich relevanten Sachverhalte. Die Außenprüfung beschränkt sich dabei nicht nur auf Unternehmen, sondern ist grundsätzlich auf alle Steuerpflichtigen anwendbar.
Da die Betriebsprüfung einen großen Eingriff in die Rechte des Steuerpflichtigen darstellt, unterliegt sie einer Vielzahl von Voraussetzungen und Vorschriften.
Das Betriebsstättenfinanzamt stellt anhand der Unterlagen fest, ob Sie als privater oder öffentlicher Arbeitgeber die Lohnsteuer ordnungsgemäß abgeführt haben.
Ziel hierbei ist es, zu ermitteln, ob die durch den Steuerbescheid festgesetzten Steuern in ihrer Höhe korrekt sind.
Sowohl das Handels- als auch das Steuerrecht setzen Aufbewahrungsfristen; in diesem Teil der Außenprüfung wird die Einhaltung dieser Regeln kontrolliert.
Steuerhinterziehung sowie der Versuch dazu erfüllen den Straftatbestand, das Vorliegen von Steuerhinterziehung wird daher im Rahmen der Außenprüfung untersucht.
Die Festsetzungsverjährung regelt, bis zu welchem Zeitpunkt eine Änderung oder Aufhebung der erlassenen Steuerfestsetzung zulässig ist.
Weitere mögliche Prüfungen sind:
Steht bei Ihnen eine Betriebsprüfung an, beraten wir Sie zum Ablauf, unterstützen Sie bei den Vorbereitungen und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der eigentlichen Prüfung in Ihrem Haus oder in unserer Kanzlei.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ein erstes, ausführliches Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 030 8 64 94 10!
Virginia Fermanian
Steuerberaterin
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