
Vor kurzem konnten wir an dieser Stelle berichten, dass der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass auch Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden können. Die Regierung will diese Rechtsprechung allerdings nicht anwenden und rückwirkend ab 2004 ein entsprechendes ausdrückliches Abzugsverbot in das Gesetz aufnehmen. Danach sind Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig. Ausgenommen sind lediglich Erstausbildungen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Entsprechende Aufwendungen können also wie bisher nur in beschränktem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Immerhin hat der Gesetzgeber den Höchstbetrag ab 2012 von 4000,- auf 6000,- Euro angehoben.
Bilanzierende Unternehmen müssen am Jahresende eine Inventur durchführen! Die ordnungsgemäße Inventur ist Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Ist die Buchführung nicht ordnungsgemäß, kann das Finanzamt den Gewinn eines Unternehmens teilweise oder auch vollständig schätzen. Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 und 241 a HGB sowie aus den $$ 140 und 141 der Abgabenordnung. Danach sind Jahresabschlüsse auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Wer einen Firmen-Pkw auch für private Fahrten nutzt, kennt das: er muss einen steuerpflichtigen Nutzungsanteil ermitteln, indem er entweder Fahrtenbuch führt, oder – die sogenannte Vereinfachungsregel – monatlich ein Prozent des Pkw-Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als zugrunde legt. Und das unabhängig von dem tatsächlichen Kaufpreis des Fahrzeuges, beispielsweise Rabatte finden keine Berücksichtung. Der Bundesfinanzhof muss nun klären, inwieweit diese Bruttolistenpreismethode zu einem zu hohen Nutzungsanteil führt und deshalb gegebenenfalls ein pauschaler Abschlag vom Listenpreis vorzunehmen ist. Die Entscheidung wird sowohl Arbeitnehmer betreffen, die einen Pkw gestellt bekommen, als auch Unternehmer, die einen betrieblichen Pkw privat nutzen. Bis zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofs sollten Betroffene die Steuerveranlagung offen halten und ein Ruhen des Verfahrens beantragen.
> Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet
> Zivilprozesskosten absetzbar
> Konkreter Anlass für Bewirtung
> Abgabefrist Antragsveranlagung
> Verfassungswidrige Pauschale?
> Auslandssprachkurse absetzbar
> Heimunterbringung abzugsfähig
> Speisen: Umsatzsteuer einfacher?
> Anerkennung von Krankheitskosten
> Werbekosten bei Pkw-Überlassung

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