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Nachrichten rund um Steuern und Finanzen - Jan. 2012

Neue Sachbezugswerte 2012 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen.

 

Die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Die Monatsbeträge für Vollverpflegung sowie für die einzelnen Mahlzeiten lauten, wie in  der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt, für 2012 wie folgt:

 

  • Frühstück: 47,- €
  • Mittagessen: 86,- €
  • Abendessen: 86,- €
  • Vollverpflegung: 219,- €

 

Werden unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten (Mittag- oder Abendessen) in der Betriebskantine oder in Vertragsgaststätten an Arbeitnehmer abgegeben, sind einheitlich pro Mahlzeit 2,87 Euro anzusetzen. Die Sachbezugswerte sind auch dann maßgebend, wenn der Arbeitgeber sog. Essenschecks mit einem bis zu 3,10 Euro höheren Wert (d. h. für 2012 bis zu einem Betrag von 5,97 Euro) zur Einlösung in bestimmten Gaststätten abgibt.

 

Zahlt der Arbeitnehmer bei verbilligter Abgabe von Mahlzeiten einen Eigenbeitrag, vermindert diese Zuzahlung den Sachbezugswert; bei Zahlung in Höhe des vollen Sachbezugswerts durch den Arbeitnehmer verbleibt somit kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Betrag.

 

Sofern der Arbeitgeber den Arbeitslohn, der sich aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Mahlzeiten ergibt, mit dem Sachbezugswert ansetzt und nach § 40 Abs. 2 EStG mit 25 % pauschal versteuert, liegt in der Sozialversicherung Beitragsfreiheit vor.

 

Hinsichtlich der Gewährung einer freien Unterkunft durch den Arbeitgeber ist zu unterscheiden:

 

  • Handelt es sich um eine in sich abgeschlossene Wohnung (bzw. Einfamilienhaus), in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann, ist regelmäßig der ortsübliche Mietpreis zugrunde zu legen. Nebenkosten, wie z. B. Strom und Wasser, sind dabei mit dem Preis am Abgabeort zu berücksichtigen.
  • Dagegen ist für die Überlassung einer sonstigen Unterkunft (einzelne Räume) regelmäßig ein pauschaler Sachbezugswert anzusetzen. Dieser Wert beträgt 212 Euro monatlich; der ortsübliche Mietpreis kann dann angesetzt werden, wenn er unter dem pauschalen Sachbezugswert liegt.

 

Bei verbilligter Überlassung einer Wohnung bzw. einer Unterkunft vermindern sich die o. a. Werte um das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt; dieser Betrag ist dann der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen.

 

Dezember 2011

> Neues Abzugsverbot für Berufsausbildungskosten

> Nicht vergessen: Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres

> Ist die Regelung zur privaten Pkw-Nutzung rechtmäßig?

 

November 2011

> Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet

 

Oktober 2011

> 7 % Besteuerung von Speisen

> Studiengebühren absetzbar

> Regelmäßige Arbeitsstätten

 

September 2011

> Zivilprozesskosten absetzbar

> Konkreter Anlass für Bewirtung

> Abgabefrist Antragsveranlagung

 

August 2011

> Verfassungswidrige Pauschale?

> Neues zum Arbeitszimmer

> Grunderwerbsteuer

 

Juli 2011

> Auslandssprachkurse absetzbar

> Selbstanzeigen verschärft

> Heimunterbringung abzugsfähig

 

Mai 2011

> Speisen: Umsatzsteuer einfacher?

 

April 2011

> Abgabe von Warengutscheinen

> Fehlerhafte Bescheinigungen

> Steuervereinfachung

 

März 2011

> Anerkennung von Krankheitskosten

> Werbekosten bei Pkw-Überlassung

 

Virginia Fermanian

Steuerberaterin

Leibnizstraße 48 - 10629 Berlin
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